Die neue Satzung für die Hundesteuer hatte der Schwäbisch Haller Gemeinderat vergangene Woche verabschiedet. Sie tritt am 1. Mai in Kraft. Zu jeder Neuanmeldung muss dann auch ein Nachweis der Rasse vorgelegt werden.
Besserer Überblick über sogenannte Listenhunde
In Schwäbisch Hall war bei Kontrollen zuletzt aufgefallen, dass es wohl mindestens fünf sogenannte Listen- beziehungsweise Kampfhunde gibt, die nicht als solche registriert sind. Dem will man mit der neuen Satzung unter anderem entgegenwirken. Bei einer Neuanmeldung muss künftig immer ein Nachweis der Rasse oder bei Kreuzungen der Rasse des Vater- und Muttertiers vorgelegt werden. Es soll auch eine Bestandskontrolle durchgeführt werden, um einen Überblick zu bekommen, wie viele Hunde in Hall falsch oder sogar überhaupt nicht angemeldet oder registriert sind - wann, das ist allerdings noch unklar.
Steuersatz bleibt gleich
Außerdem neu: die digitale Hundemarke. Künftig soll es möglich sein, die Erfüllung der Steuerpflicht mit einem QR-Code nachweisen zu können. Der kann entweder auf dem Handy mitgeführt oder ausgedruckt und beispielsweise laminiert am Halsband des Hundes angebracht werden.
An den Beträgen ändert sich allerdings nichts: Für "normale" Hunde liegt der Steuersatz seit 2023 bei jährlich 108 Euro pro Hund, bei den sogenannten Listenhunden bei 756 Euro. Somit stellen nicht registrierte Kampfhunde nicht nur eine potenzielle Gefahr dar - für sie gilt Leinen- und Maulkorbzwang - der Stadt gehen so auch Steuereinnahmen durch die Lappen. Letzteres gilt natürlich auch für nicht gemeldete Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft werden.